Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist mit dem 25. Mai 2018 vollumfänglich in Kraft getreten und gilt als das strengste Datenschutzgesetz der Welt. Dabei hat die Umsetzung der Datenschutzregeln vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt und wirft bis heute viele Fragen auf.

Eins der am häufigsten nachgefragten Themen: die Vereinbarung zur Verarbeitung im Auftrag, kurz VVA. Im neuen Video erklärt deshalb der Datenschutzbeauftragte Henning Welz in weniger als 2 Minuten, welche Fälle eine VVA bei der Zusammenarbeit mit uns als Ihrem Software-Distributor erforderlich machen:

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen natürlich gerne sowohl telefonisch unter +49 (0)6441 67118-838 als auch via E-Mail zur Verfügung.