E-Mail-Archivierung ist für Unternehmen gesetzliche Pflicht. Wie sich eine gesetzeskonforme Archivierung elektronischer Nachrichten bei Ihren Kunden – auch unter Beachtung der DSGVO – umsetzen lässt, erklärt unser neues Video in Zusammenarbeit mit MailStore und dem IT-Fachanwalt Timo Schutt.

Im Video erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, beispielsweise, welche E-Mails archiviert werden müssen, wie der Umgang mit sensiblen Daten zu erfolgen hat und welche Wege sich zur Archivierung aus rechtlicher Sicht auch tatsächlich eignen:

E-Mail-Archivierung ist durch die GoBD und das Steuerrecht schon lange Pflicht. Die seit dem 25. Mai geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) macht aber zusätzliche Anpassungen notwendig, um das Recht auf Löschung zu wahren.

“Nur mit zertifizierter Software können gesetzliche Vorgaben eingehalten werden”

Schutt rät Unternehmen dazu, bei der Implementierung einer E-Mail-Archivierungslösung auf eine zertifizierte Lösung zu setzen, um so die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen bereits seit 2010 die E-Mail-Archivierungslösung MailStore an, die mit über 50.000 Kunden weltweit Marktführer auf dem Gebiet der E-Mail-Archivierung ist. Die Software wurde von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung zertifiziert, erfüllt so alle rechtlichen Standards und ermöglicht seit Version 11 eine DSGVO-konforme Löschung irrelevanter Daten dank mehrschichtiger Aufbewahrungsrichtlinien.

Besuchen Sie unsere kostenfreien Webinare und erfahren Sie mehr zu der On Premises-Variante MailStore Server und der gehosteten Version MailStore Service Provider Edition. Sichern Sie sich außerdem Ihre unverbindliche Testversion. Für weitere Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen zudem gerne zur Verfügung: sowohl telefonisch unter +49 (0)6441 67118-843 als auch via E-Mail.