Datensicherung und Datenarchivierung sind zwei verschiedene Dinge, werden in der Praxis aber oftmals in einem Kontext verwendet. Doch wie das DATEV-Magazin in seiner aktuellen Ausgabe feststellt, besteht ein großer Unterschied, vor allem in der Zielsetzung: Während die Datensicherung im Notfall die schnelle Wiederherstellung einzelner Dateien oder ganzer Systeme ermöglichen soll, dient die revisionssichere Archivierung der langfristigen Aufbewahrung nach Vorgaben des Gesetzgebers. Und diese sehen vor, dass

  • die Daten originär und fälschungssicher gespeichert werden müssen.
  • eine Suche nach archivierten Daten möglich sein muss.
  • Aktivitäten im Archiv protokolliert werden müssen.
  • die Daten auch zukünftig lesbar sein müssen.

Diese Aufbewahrungspflicht betrifft nicht nur das Rechnungswesen – Unternehmen müssen sämtliche geschäftsrelevante Korrespondenz revisionssicher aufbewahren. Dazu zählt natürlich auch die elektronische Kommunikation – und diese können Sie rechtssicher, effizient und ressourcensparend am besten mit MailStore Server archivieren.

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